Nachrichten Archiv
Das Archiv ist derzeit unvollständig und wird erst in den nächsten Monaten erweitert werden, da der Umzug älterer Nachrichten von unserer vorherigen Website noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Vielen Dank für Ihre Geduld.
2024
05.01.2024
Neues von der Anmeldung
Wir wünschen Ihnen allen ein glückliches und gesundes neues Jahr 2024! Zum Jahresbeginn gibt es für uns und Sie einige Neuerungen an der Anmeldung und auf der Website:
Seit Anfang Januar ist das eRezept bundesweit Pflicht und Sie benötigen zur Ausstellung eines Rezepts ab sofort Ihre Versichertenkarte. Das Ihnen bekannte pinke Rezeptformular wurde dadurch obsolet. Für Privatversicherte ändert sich dagegen vorerst nichts. Weitere detaillierte Informationen zum eRezept finden Sie in unserem Post vom 01.10.23.
Gerne nehmen wir ab sofort Zahlungen auch per EC- und Kreditkarte entgegen, genauso wie per Apple Pay oder Google Pay. Für diesen neuen Service arbeiten wir mit SumUp zusammen.
Dank eines neuen umwelt- und Geldbeutel-freundlichen Druckers mit Tintentanksystem können wir uns alle endlich wieder über hochwertige Ausdrucke freuen.
Unser neues Logo und Farbkonzept wurde hier auf der Website implementiert und wir haben uns im Zuge der Auffrischung unseres Looks auch neue Visitenkarten gegönnt.
Zudem freuen wir uns sehr über die Kooperation mit der Landesgartenschau Furth im Wald 2025, die wir nun auf der Website bewerben dürfen.
2023
01.10.23
eRezept ab Oktober in der Testphase
Ab Januar 2024 wird das eRezept in allen (zahn)ärztlichen Einrichtungen zur Pflicht.
Um uns auf diese Umstellung ausreichend vorzubereiten, werden wir bereits ab dem vierten Quartal 2023 so weit möglich nur noch das neue Verfahren verwenden, damit wir zusammen mit Ihnen und den Apotheken für das neue Jahr gerüstet sind. Für Sie als Patient bedeutet dies:
Sie erhalten keinen pinken Rezept-Zettel mehr.
Falls ein (sog. Token-) Ausdruck nötig sein sollte, weil das System nicht funktioniert, wird Ihnen ein auf normalem A4-Papier ausgedrucktes Ersatzrezept mit einem QR-Code ausgehändigt.Im Regelfall wird Ihnen gar kein analoges Rezept ausgehändigt.
Das Rezept ist digital im System hinterlegt und kann direkt von den Apotheken eingesehen werden nach Vorzeigen der Gesundheitskarte (oder der eRezept-App oder des Token-Ausdrucks).Sie sollten bei jedem Arzt-, vor allem aber Apotheken-Besuch Ihre Gesundheitskarte mit sich führen.
Gerade wenn Sie im aktuellen Quartal noch nicht bei dem Arzt waren, der ein Rezept ausstellen soll, ist es gut möglich, dass ohne Vorlage der Gesundheitskarte kein Rezept ausstellbar ist. In der Apotheke kann ohne die Gesundheitskarte (soweit nicht die App verwendet wird oder ein Token-Ausdruck ausgehändigt wurde) nicht auf das Rezept zugegriffen werden.Rezepte können nun telefonisch ausgestellt werden.
Solange Sie im aktuellen Quartal bereits bei dem Arzt gewesen sind, der ein Rezept ausstellen soll, müssen Sie für das Ausstellen eines Rezepts nicht extra in die Praxis kommen, da sie den rosa Vordruck nicht abholen müssen, sondern das Rezept ohne Ihr zutun an die Apotheke übermittelt werden kann. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass es sich um eine bekannte Erkrankung handelt, die keiner weiteren Untersuchung bedarf.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier auf der Seite der Gematik.
07.07.23
Neuer Behandlungsstuhl und Boden für Zimmer 3
Wir haben mal wieder in Ihren und unseren Behandlungskomfort investiert:
Nachdem es nicht länger wirtschaftlich war, den alten Stuhl in Zimmer 3 weiterhin zu reparieren, haben wir uns für eine Neuanschaffung entschieden. Die Gunst der Stunde haben wir aber gleich noch anderweitig genutzt und einen neuen Boden verlegt — und das Labor ist endlich in einen eigenen Raum umgezogen (aber dazu mehr in einem zukünftigen Update).
Wie der Ab- und Aufbau so eines Behandlungsstuhls aussehen, zeigt das nachfolgende Video. Und den neuen Stuhl können Sie natürlich live bei uns in der Praxis erleben!
02.06.23
Budgetierung bei zahnärztlichen Leistungen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die Aktion #zaehnezeigen ins Leben gerufen, die Aufmerksamkeit dafür schaffen soll, dass seit diesem Jahr wieder eine Budgetierung für zahnärztliche Leistungen besteht.
Das bedeutet, dass wenn das Budget ausgeschöpft ist, Zahnärzte umsonst arbeiten sollen oder Kosten privat abgerechnet werden müssen, bzw. Leistungen evtl. nicht mehr so zeitnah erbracht werde können, wie Sie es gewohnt sind. Nachfolgend finden Sie das Statement der KZBV. Weitere Information finden Sie unter www.zaehnezeigen.info . Dort können Sie die Zahnärzteschaft auch unterstützen, indem Sie eine bereits für Sie vorverfasste eMail an unsere Abgeordneten im Wahlkreis Schwandorf / Cham schicken.
Im vergangenen Jahr wurden von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) die Mittel für zahnärztliche Leistungen gekürzt. Und dies, obwohl durch die präventionsorientierte Ausrichtung in der Zahnmedizin der Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die vertragszahnärztliche Versorgung seit Jahren kontinuierlich gesunken ist.
Das ist Sparen auf Kosten Ihrer Gesundheit und der zahnärztlichen Versorgung. Was sind die Folgen strikter Budgetierung?
Gefährdung der neuen präventionsorientierten Parodontitis-Versorgungsstrecke mit fatalen Auswirkungen für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten
Hohe Energiekosten und Inflation können nicht aufgefangen werden
Verschärfung des Fachkräftemangels
Erschwerte Bedingungen für Praxisübernahmen und Neugründungen und die Gefahr zusätzlicher Praxisschließungen
Beschleunigung von Praxissterben auf dem Land
29.03.23
Austausch Fenster
Ende März wurden in der Praxis alle Fenster ausgetauscht gegen neue, energiesparendere Exemplare. Fotos von den Bauarbeiten - und ein Video, wie schön wir alles im Vorhinein verpackt haben um die Geräte vor Staub zu schützen - finden Sie anbei:
24.03.2023
Medikamente in der Schwangerschaft
Wir haben die Liste der (nicht) verwendbaren Medikamente in der Schwangerschaft erweitert und neu gestaltet. Sie finden diese unter Service.
2022
22.03.2022
Anpassung der Preise bei Zuzahlungen
Zum 28. März 2022 werden wir unsere Preise bei den Zuzahlungen anpassen:
So mussten die Kosten für Wurzelkanal-Behandlungen und professionelle Zahnreinigungen aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands leicht angehoben werden, dafür wurden die Zusatz-Kosten für hochwertige Kunststoffe aber komplett gestrichen, d.h. ab sofort bekommt jeder Patient ohne Zuzahlung das für die anstehende Füllung beste Material. Außerdem haben wir Informationen zur Preisgestaltung bei unseren 3D-Aufnahmen (DVTs) ergänzt.
Aktuelle Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie unter Service.
2021
26.07.2021
Fluoridempfehlung für Säuglinge und Kleinkinder
In jedem Alter und so auch insbesondere bei Kleinkindern ist die Verwendung von Fluoriden ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz der Zähne vor Karies. Im zusammengefassten Schema (oben) und in der Langfassung (unten) finden Sie eine Übersicht der empfohlenen Maßnahmen für unterschiedliche Altersgruppen.
Diese Empfehlungen wurden als gemeinschaftliches Projekt aller relevanten zahnärztlichen und pädiatrischen Fachgesellschaften und -gruppen erarbeitet und verabschiedet und berücksichtigen unabhängige wissenschaftliche Bewertungen von Nutzen und Risiken systemischer und lokaler Fluoridanwendungen zur Kariesprophylaxe bei Säuglingen und Kleinkindern.
Aufgrund der einfacheren und sichereren Durchführung stellen wir Ihnen im Folgenden nur die Option ‚Entweder‘ des Reiters ‚Ab Zahndurchbruch bis 12 Monate‘ des Schemas vor. Selbstverständlich können Sie aber auch die Option ‚Oder‘ nutzen.
Bis zu einem Alter von 12 Monaten sollte täglich eine Tablette mit Vitamin-D und Fluorid gegeben werden (für detailliertere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an den Kinderarzt).
Ab dem Durchbruch des ersten Zahns sollte bis zu 2x täglich mit der Zahnbürste und fluoridfreier Zahnpasta geputzt werden.
Erst ab 12 Monaten (wenn die Kombinations-Tabletten nicht mehr verwendet werden) kommt das erste Mal fluoridhaltige Kinder-Zahnpasta (1.000 ppm) zum Einsatz.
Von 12-24 Monaten wird nur eine reiskorngroße Menge Zahnpasta verwendet,
von 2-6 Jahren dann eine erbsengroße Menge (siehe folgende Abbildungen).
Fluoride gelten als einer der wichtigsten Bausteine bei der Kariesprävention, insbesondere bei kleinen Kindern sind Überdosierungen und damit die Gefahr einer Schädigung der noch wachsenden bleibenden Zähne aber zu bedenken und zu vermeiden. Die Tageshöchstmenge sollte keinesfalls überschritten werden, aus diesem Grund ergeben sich die oben genannten Mengen in den Tabletten und in der Zahnpasta (reiskorn- und erbsengroße Mengen). Da im Säuglingsalter Speisen grundsätzlich nicht und im Kleinkind-Alter nur in sehr geringem Maße gesalzen werden sollen, hat fluoridiertes Salz keine nennenswerten Einflüsse auf die Fluoridierung in diesem Lebensabschnitt.
Bei diesem Artikel (inklusive der teilweise durch uns bearbeiteten Bilder) handelt es sich um eine Zusammenfassung folgender Quelle: https://www.zm-online.de/archiv/2021/09/zahnmedizin/einigung-auf-fluoridempfehlungen-fuer-kleinkinder/